Equal Pay & Equal Treatment 2025 – Was Unternehmen in der Zeitarbeit wissen müssen

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Equal Pay & Equal Treatment 2025 – Was Unternehmen in der Zeitarbeit wissen müssen

Frankfurt · Aktualisiert: · Lesezeit: ~8 Min

Die Begriffe Equal Pay und Equal Treatment sind zentrale Grundsätze der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und stehen für gerechte Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit. Seit 2025 gilt: Unternehmen müssen ihre Prozesse noch transparenter und dokumentierter gestalten, um AÜG- und Tarifkonformität sicherzustellen. Dieser Beitrag erklärt, was das konkret bedeutet – und wie Dienstleister wie Workrise ihre Kunden dabei unterstützen.

Equal Pay und Equal Treatment in der Zeitarbeit – moderne Logistikhalle mit Mitarbeitenden
Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung: Ein Grundprinzip der modernen Zeitarbeit.

Was ist Equal Pay?

Equal Pay bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer:innen nach spätestens neun Monaten Einsatzdauer denselben Lohn erhalten müssen wie vergleichbare Stammkräfte des Kundenunternehmens. Ziel ist, Lohndumping zu verhindern und gleiche Arbeit gleich zu vergüten – unabhängig davon, ob jemand über einen Personaldienstleister oder direkt beim Unternehmen angestellt ist.

Beispiel:

Ein Kommissionierer im Lager erhält beim Kundenunternehmen 17,80 € pro Stunde. Nach Ablauf der tariflichen Fristen (z. B. laut iGZ-DGB-Tarifwerk) muss der überlassene Mitarbeiter denselben Stundensatz erhalten, sofern keine abweichenden Branchenzuschlagstarifverträge gelten.

Was ist Equal Treatment?

Equal Treatment geht noch einen Schritt weiter: Es verpflichtet Unternehmen, Zeitarbeitnehmenden dieselben Arbeitsbedingungen zu gewähren wie ihren eigenen Mitarbeitenden – z. B. Zugang zu Kantine, Transportdiensten, Sozialräumen, Pausenregelungen oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Der Grundgedanke: Gleiche Rechte, gleiche Chancen, gleiche Sicherheit.

Die rechtliche Grundlage: §8 AÜG

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§8 AÜG) bildet die Basis für Equal Pay & Equal Treatment. Dort ist festgelegt, dass nach spätestens neun Monaten ein Anspruch auf Gleichbehandlung entsteht. In manchen Branchen gelten kürzere Fristen oder spezielle Branchenzuschlagstarifverträge.

Praxis-Tipp: Unternehmen sollten bereits beim ersten Einsatz prüfen, welche Entgeltgruppen und Zuschläge im Kundenbetrieb gelten. Das spart später Nachberechnungen und sorgt für Rechtssicherheit gegenüber Prüfinstanzen wie der Bundesagentur für Arbeit.

Branchenzuschläge – die Ausnahme vom Equal Pay

Viele Zeitarbeitskräfte in der Industrie und Logistik fallen unter sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge. Diese sehen vor, dass der Lohn schrittweise an das Entgeltniveau der Stammbelegschaft angepasst wird – meist in 5–7 Stufen über mehrere Monate hinweg.

Beispielhafte Staffelung (Metall- und Elektroindustrie):

  • ab 6 Wochen: +15 %
  • ab 3 Monaten: +20 %
  • ab 5 Monaten: +30 %
  • ab 7 Monaten: +45 %
  • ab 9 Monaten: 100 % (Equal Pay erreicht)

Warum Equal Pay Unternehmen stärkt

Oft wird Equal Pay als Belastung wahrgenommen – in Wahrheit stärkt es die Attraktivität von Arbeitgebern. Fair vergütete Zeitarbeit sorgt für höhere Motivation, geringere Fluktuation und bessere Integration in bestehende Teams. Gerade in der Logistik und im Baugewerbe, wo Fachkräfte knapp sind, wird gerechte Bezahlung zu einem echten Wettbewerbsvorteil.

  • Transparenz: Faire und nachvollziehbare Entgelte schaffen Vertrauen
  • Mitarbeiterbindung: Zufriedene Leiharbeitnehmer bleiben länger
  • Employer Branding: Unternehmen wirken moderner und verantwortungsbewusster
  • Compliance: Rechtssicherheit gegenüber Prüfern und Auftraggebern

Wie Workrise Equal Pay & Equal Treatment sicherstellt

Workrise setzt seit 2023 auf ein internes Compliance-Framework, das alle Anforderungen aus AÜG, iGZ-Tarifwerk und DSGVO vereint. Dazu gehören:

  • automatisierte Fristenüberwachung für Equal-Pay-Grenzen
  • transparente Stundenabrechnung über digitale Nachweissysteme
  • einheitliche Dokumentation der Lohnentwicklung
  • klare Kommunikationswege zwischen Kunde, Disponent und Mitarbeiter
  • jährliche Schulungen zu AÜG- und Tarifrecht

Damit wird sichergestellt, dass sowohl Auftraggeber als auch Mitarbeitende von klaren, nachvollziehbaren Prozessen profitieren.

Wichtig: Equal Pay ist kein Risiko, sondern eine Chance. Unternehmen, die fair zahlen, gewinnen langfristig motivierte Fachkräfte – und reduzieren den Aufwand für Nachbesetzungen drastisch.

FAQ: Häufige Fragen zu Equal Pay

1. Wann beginnt die Equal-Pay-Frist?

Die Frist beginnt mit dem ersten Einsatztag beim Kundenunternehmen. Nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz muss Equal Pay gewährt werden.

2. Können Fristen unterbrochen werden?

Ja, bei einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten beginnt die Zählung neu. Kürzere Pausen (z. B. Urlaubszeiten) gelten nicht als Unterbrechung.

3. Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Rahmen der Erlaubniserteilung und bei Betriebsprüfungen die korrekte Umsetzung. Verstöße können zum Entzug der AÜG-Erlaubnis führen.

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